Publizitätspflicht

Börsennotierte Unternehmen oder solche, die an der Börse zugelassen werden wollen, unterstehen einer Publizitätspflicht. Diese umfasst die regelmässige Bekanntgabe von Informationen über die Geschäftsentwicklung. Der Umfang der geforderten Informationen hängt vom Marktsektor ab, in dem die Aktie gehandelt wird und für den der Wert zugelassen ist.



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