![]() |
||
| Öffentlicher Vertrieb | ||
Als zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Fonds werden Fonds bezeichnet, die öffentlich beworben werden dürfen. Hierzu ist eine Genehmigung vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen notwendig. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der STRATEGISCHES INVESTIEREN Webseite |
||