Notifikation

(1) Das Inkenntnissetzen des Schuldners durch den Gläubiger wegen der Verpfändung einer Forderung.
(2) Ist ein im Wechselrecht verwendeter Ausdruck für die Mitteilung des Scheck- oder Wechselinhabers an den Vormann und Aussteller sowie des Indossanten an den Vormann über die Zahlungsverweigerung des Bezogenen.



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