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| Notifikation | ||
(1) Das Inkenntnissetzen des Schuldners durch den Gläubiger wegen der Verpfändung einer Forderung. (2) Ist ein im Wechselrecht verwendeter Ausdruck für die Mitteilung des Scheck- oder Wechselinhabers an den Vormann und Aussteller sowie des Indossanten an den Vormann über die Zahlungsverweigerung des Bezogenen. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der STRATEGISCHES INVESTIEREN Webseite |
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