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| Genehmigtes Kapital | ||
Maximaler Nennbetrag, bis zu dem das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien aufgestockt werden kann. Das genehmigte Kapital darf 50% des bisherigen gezeichneten Kapitals nicht überschreiten. Die Genehmigung erfolgt auf der Hauptversammlung und der Vorstand legt den Zeitpunkt der Emission fest. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der STRATEGISCHES INVESTIEREN Webseite |
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