Freiverkehr

Der Freiverkehr hat gegenüber dem Geregelten Markt und dem amtlichen Handel deutlich erleichterte Zulassungsvoraussetzungen. Es erfolgt keine förmliche Zulassung zum Handel im Freiverkehr. Er entstand 1987 durch Zusammenfassung der Marktsegmente "geregelter Freiverkehr" und "ungeregelter Freiverkehr".


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