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| Freistellungsauftrag | ||
Der Freistellungsauftrag soll die Erträge von der Zinsabschlagsteuer bis zur Höhe des im Auftrag angegebenen Betrages freistellen. Abgegeben wird er beim Kreditinstitut des Anlegers. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der STRATEGISCHES INVESTIEREN Webseite |
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