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| Bezugsrecht | ||
Bezugsrecht, auch Anrecht genannt, ist das Recht des Aktionärs auf Bezug von neuen "jungen" Aktien aus einer Kapitalerhöhung im Verhältnis seines bisherigen Anteils am Grundkapital. Der rechnerische Wert des Bezugsrechts wird wie folgt berechnet: Angenommen, das Bezugsverhältnis beträgt 5:1 (5 alte für 1 neue "junge" Aktie), Kurs der alten Aktie 100 Eur; Emissionskurs der jungen Aktie 80 Eur. Berechnung: (5 x 100 Eur) plus (1 x 80 Eur), dividiert durch 5 plus 1 = 96,66 Eur (entspricht dem rechnerischen Kurs, wenn heute Ex-Bezugsrecht gehandelt würde). 100 Eur (Kurs alte Aktie) minus 96,66 Eur (Kurs junge Aktie) = 3,33 Eur (rechnerischer Wert des Bezugsrechts). Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der STRATEGISCHES INVESTIEREN Webseite |
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