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| Bezugsangebot | ||
Ein Bezugsangebot legt fest, zu welchen Bedingungen ein Altaktionär bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien erwerben kann. Das Angebot muss im Pflichtblatt der Börse oder im Bundesanzeiger publiziert werden. Dieses Glossar ist ein kostenloser Service der STRATEGISCHES INVESTIEREN Webseite |
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