Auszahlplan

Neben der Möglichkeit eines Einzahlplans (Ratensparplan) besteht auch die Möglichkeit, regelmässig einen bestimmten Betrag bzw. eine bestimmte Anzahl Fonds zu verkaufen, z.B. als "zweite Rente". Dies nennt man dann Auszahl- oder Entnahmeplan. Anleger können wählen, ob sie nur die erwirtschafteten Erträge ausgezahlt haben wollen oder ob sie das Investmentvermögen mit der Zeit aufbrauchen. Dies nennt man dann Auszahlung mit Kapitalverzehr.


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