Ausserbilanzgeschäft

Bankgeschäfte, die nicht in der Bilanz erfasst werden. Dazu zählen zum Beispiel Treuhandgeschäfte, Emissionsgeschäfte, Devisenhandel, Eventualverpflichtungen (z.B. Bürgschaften, Garantien), Vermögensverwaltung, Börsentätigkeit und offene derivative Finanzinstrumente. Sie lassen sich nur aus den Kommissionen und Gebühren in der Erfolgsrechnung ableiten.


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