Aufwertung

Als Aufwertung bezeichnet man die Heraufsetzung des Aussenwertes einer Währung. Bei einem System fester oder blockmässig gebundener Wechselkurse erfolgt die Aufwertung durch gesetzliche oder behördliche Heraufsetzung der Parität der betreffenden Währung gegenüber der Leitwährung. Im freien Markt erfolgen Anpassungen durch Angebot und Nachfrage. Gegenteil: Abwertung.


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